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  "biographicalOrHistoricalInformation" : [ "G war 1916 Offiziersanwärter bei der Kriegsmarine, 1918 Abschied, Studium der Rechts- und Staatswissenschaften und Promotion zum Dr. iur. Er war 1920 in Mitteldeutschland bei der Niederschlagung der sogenannte Spartakus-Unruhen beteiligt - 1921 Gerichtsreferendar in Grebenstein und Kassel, 1922 Regierungsreferendar Kassel, 1924 Regierungsassessor am Landratsamt Flensburg, 1926 am Regierungspräsidium Koblenz, spätestens 1930 Regierungsrat ebd. Anfang März 1933 wurde er stellvertr. Polizeipräsident in Wuppertal. Nach vorheriger Mitgliedschaft in der DVP Eintritt in die NSDAP am 1.04.1933. Am 15.04.1933 wurde G Landrat im Kreis Altenkirchen und am 1.08.1938 Oberbürgermeister v. Trier, zugleich kommissarisch in gleicher Funktion ab 1943 in der besetzten Stadt Luxemburg und ab 13.02.1945 in Koblenz bis zum Einrücken der Alliierten tätig. - Es folgte automatischer Arrest ab 23.05.1945, zuletzt im französ. Zivilinternierungslager Diez bis 30.10.1948. Später war er in der Privatwirtschaft (Weinbau) tätig. - G, bereits als Persönlichkeit mit hohem Fachwissen beeindruckend, versah seine Aufgaben mit beachtenswerter Sachkompetenz. Er förderte in Trier wesentl. die Sanierung zahlreicher Kulturdenkmäler, so der Steipe, des Palastgartens sowie den Ausbau der Verkehrswege. Die ideologiegeleitete Personalpolitik seines Vorgängers Ludwig Christ ersetzte er durch eine sachbetonte. Er übte im wesentl. Zurückhaltung in bezug auf das NS-Regime, wenngleich er es offenbar im Prinzip billigte und es öffentl. nur gemäß deutsch-nationaler Tradition, aber ohne antisemitische oder sonstige rassistische Zusätze interpretierte. Alle polit-exekutiven Agenden, welche die jüdischen Einwohner betrafen, hatte die Gestapo an sich gezogen; die Stadtverwaltung war auf ausführende Tätigkeiten beschränkt, v. denen insbes die erhaltenen Listen der jüdischen Einwohner zeugen, in die u.a. die Daten der \"Abschiebung\" durch die jeweils ausdrückl erwähnte Gestapo eingetragen wurden.\n\nDer Spruchkammerentscheid v. 1949 legte G keinerlei antisemitische Maßnahmen zur Last und reihte ihn \"in Anerkennung der anständigen Gesamthaltung\", mit der er seinen Dienstpflichten \"zum Wohle der Bevölkerung\" nachgekommen sei, in die Gruppe IV (Mitläufer) ein. Das Urteil der Vorinstanz hatte ihn sogar in die Gruppe V (Nicht belastet) eingestuft. In den Urteilen wurden übereinstimmende Zeugenaussagen über Vorbereitungen anerkannt, die G für eine kampflose Übergabe der Stadt Trier an die Alliierten getroffen hatte. Ein solches Vorhaben kam aber nicht in Trier, sondern in Koblenz zur Ausführung, wo es wesentl. dank seiner Initiative und Geschicklichkeit, dem Befehl des Gauleiters zuwider und unter Rettung zahlreicher Menschenleben gelang. - *Heirat: 1950 mit Helga Melsheimer. - ---[Daten übernommen aus: Reinhard Bollmus, in: Monz, Heinz / 1929-2012 (Hrsg.): Trierer Biographisches Lexikon. - Trier : Wissenschaftlicher Verlag, 2000. - ISBN 3-88476-400-4]" ],
  "publication" : [ "¬Das¬ deutsche internationale Eheschließungsrecht im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, maschinenschriftl., Dissertation Marburg 1922", "¬Die¬ Zukunftsaufgaben unserer Vaterstadt. Oberbürgermeister Dr. G über die kulturelle und geschichtl. Sendung der Stadt Trier - in: Trierische Landeszeitung, v. 1.06.1942" ],
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    "source" : [ "Reinhard Bollmus: Trier und der Nationalsozialismus (1925-1945), in: K. Düwell/F. Irsigler (Hrsg.): 2000 Jahre Trier, Band 3: Trier in der Neuzeit, Trier 1988, 517-589, insbes 540-545 und 581-587", "Nachlaß: Privatbesitz der Familie Melsheimer-Gorges in Siebenborn", "http://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Gorges (Stand: 22.08.2013)" ]
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